Allgemeine Bedingungen

Ausgabe April 2023

Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) carvelo

  1. Vertragsgegenstand
  2. Funktionsweise von carvelo
  3. Registrierung
  4. Tarife und Bezahlung
  5. Verfügbarkeit des Angebots
  6. Benutzung der Fahrräder
  7. Verhalten des Nutzers und Haftung für Schäden und Diebstahl
  8. Versicherungen
  9. Haftung der Betreiberin und der Vermieter
  10. Datenschutz
  11. Schlussbestimmungen

1.

Vertragsgegenstand

1.1

carvelo ist eine Sharing-Plattform für die Buchung und Nutzung von Cargo-Bikes (nachfolgend: die Fahrräder) und wird von der Mobilitäts Akademie AG, Bern (nachfolgend: die Betreiberin) betrieben. Über die Plattform carvelo bieten Eigentümer von Cargo-Bikes (nachfolgend: die Vermieter oder die Eigentümer) ihre Fahrräder den Nutzerinnen und Nutzern zur Miete an.

1.2

Die vorliegenden ANB regeln sowohl die Benutzung der Buchungsplattform durch die Nutzer:innen (Verhältnis zwischen den Nutzer:innen und der Mobilitätsakademie AG als Betreiberin der Plattform), als auch die Vermietung der Fahrräder (Verhältnis zwischen den Nutzer:innen und den Vermietern). Bei jeder Vermietung eines Fahrrads kommt automatisch ein Mietvertrag zwischen dem/der mietenden Nutzer:in und dem Vermieter des Fahrrads zustande. Als Betreiberin der Plattform haftet die Mobilitätsakademie nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem/r Nutzer:in und dem Vermieter (ausser in den Fällen, in denen die Mobilitätsakademie zugleich Eigentümerin des Fahrrads ist).

2.

Funktionsweise von carvelo

2.1

Die Plattform carvelo ermöglicht den Nutzer:innen die Buchung und die zeitlich begrenzte Nutzung eines Cargo-Bikes. Die Nutzung der Plattform erfordert eine einmalige und kostenlose Registrierung der Nutzer:innen.

2.2

Um ein Fahrrad zu buchen, wählt der/die Nutzer:in auf der Plattform einen Standort und ein verfügbares Fahrrad sowie ein Start- und Enddatum mit Uhrzeit aus.

2.3

Fahrräder können stundenweise gemietet werden. Die maximale Mietdauer ist vom Standort abhängig und ist durch das System begrenzt.

2.4

Die Fahrräder werden von „Hosts“ verwaltet. Die „Hosts“ sind Partner von carvelo, welche die Fahrräder im Auftrag der Vermieter betreuen. Sie sind für das Laden der Akkus und die Übergabe der Fahrräder, Schlüssel und Batterien verantwortlich.

2.5

Der/die Nutzer:in findet sich zum Mietantritt am gewählten Datum und zur gewählten Uhrzeit beim Host des ausgewählten Fahrrads ein, wo ihm/ihr gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises der Schlüssel und der Akku des Fahrrads ausgehändigt werden.

2.6

Der/die Nutzer:in bringt das Fahrrad vor Ablauf des Mietendes wieder zum Host zurück, schliesst das Fahrrad ab und händigt der verantwortlichen Person beim Host die Schlüssel und die Batterie aus. Diese kann zusammen mit dem/der Nutzer:in einen Augenschein zum Zustand des Fahrrads vornehmen.

3.

Registrierung

3.1

Die Nutzung des Angebots von carvelo erfordert eine vorgängige Registrierung auf der carvelo App. Die Registrierung erfordert die Angabe von Vorname, Name, Adresse und Alter. Nur Personen über 16 Jahren können sich registrieren.

3.2

Namens- und Adressänderungen sind der Betreiberin unmittelbar mitzuteilen, respektive im Nutzerkonto in der App vorzunehmen.

3.3

Mit der Registrierung anerkennt der/die Nutzer:in explizit die vorliegenden ANB.

4.

Tarife und Bezahlung

4.1

Die Kosten der Miete und der freiwilligen Versicherung sind auf der Webseite carvelo.ch sowie in der App ersichtlich. Der zu bezahlende Gesamtpreis wird vor Abschluss jeder Buchung angegeben.

4.2

Die Buchung eines Fahrrads erfordert die Angabe eines bis zum Zeitpunkt des Mietendes gültigen Zahlungsmittels, z.B. einer Kreditkarte. Die Abbuchung des Preises erfolgt bei Mietende bzw. Rückgabe des Fahrrads. Mit der Angabe des Zahlungsmittels erteilt der Nutzer der Betreiberin die Erlaubnis den Preis (Miete, Kosten der Versicherung) sowie allfällige Stornogebühren und Strafgebühren für verspätete Rückgabe direkt zu belasten.

4.3

Die Buchungen können bis zu 24 Stunden vor Beginn der Mietdauer kostenlos storniert werden, danach fällt eine Stornierungsgebühr von CHF 5.- an. Nach Beginn der Mietdauer kann eine Miete nicht mehr storniert werden, und der volle Preis für die Reservierung fällt an. Die Dauer der Miete kann bis zum Ablauf des gewählten Mietendes ohne Strafgebühr verlängert werden, vorausgesetzt dass das Velo für diese Zeit verfügbar ist.

4.4

Der Nutzer kann gegen Entrichtung einer Jahresgebühr Abos beziehen, mit welchen er von günstigeren Miettarifen profitiert. Der Preis und die Konditionen dieser Abos sind auf carvelo.ch angegeben. Die Abos sind jeweils ein Jahr gültig und können nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt werden. Der Nutzer erhält jeweils 30 Tage vor Ablauf des Abos eine Aufforderung, sein Abonnement zu erneuern und zu bezahlen. Bei der Erstbestellung eines Abos hat der Nutzer die Möglichkeit, diese bis 14 Kalendertage nach der Bestellung schriftlich an info@carvelo.ch zu widerrufen.

5.

Verfügbarkeit des Angebots

5.1

Der Nutzer hat keinerlei Ansprüche auf eine garantierte Verfügbarkeit der Buchungsplattform und der Fahrräder.

5.2

Die Fahrradübergabe und -rückgabe ist nur während der Öffnungszeiten des zuständigen Hosts möglich.

5.3

Die Betreiberin der Plattform oder die Vermieter der Fahrräder können nicht für Störungen oder Mängel der Plattform und deren Folgen haftbar gemacht werden.

5.4

Die Betreiberin bemüht sich, den bestmöglichen telefonischen und schriftlichen Auskunftsdienst für Fragen im Zusammenhang mit der Plattform anzubieten (info@carvelo.ch, 058 827 34 14). Der Nutzer hat jedoch keinerlei Anspruch auf die Verfügbarkeit oder gewisse qualitative Standards des Auskunftsdienstes. Für Fragen in Zusammenhang mit der Vermietung ist der jeweilige Vermieter zu kontaktieren.

6.

Benutzung der Fahrräder

6.1

Die Benutzung der Fahrräder steht grundsätzlich allen interessierten Nutzern offen. Der Nutzer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Entsprechende Einschränkungen seitens der Vermieter werden auf der Plattform publiziert.

6.2

Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, zu verwahren und abzusperren, alle gesetzlichen Vorschriften, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung des Fahrrads verbunden sind, zu beachten, sowie Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers oder des Betreibers zu befolgen.

6.3

Vor Antritt der Miete hat sich der Nutzer zu vergewissern, dass sich das Fahrrad in einem betriebssicheren Zustand gemäss Strassenverkehrsgesetz befindet. Andernfalls darf er das Fahrrad nicht benutzen und muss den Mangel der Mobilitätsakademie als Betreiberin (info@carvelo.ch, 058 827 34 14) melden.

6.4

Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

6.5

Der Nutzer haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder wie z.B. Führen des Fahrzeuges durch einen nicht berechtigten Lenker, Einsatz des Fahrzeugs für einen verbotenen Zweck und weitere allfällige Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.

6.6

Wenn das Fahrrad eine Panne hat, muss der Nutzer es selbst zum Host zurückbringen. Für allfällige damit verbundene Folgekosten können der Vermieter und die Betreiberin nicht haftbar gemacht werden.

6.7

Der Vermieter, resp. die Betreiberin sind berechtigt, folgende Strafgebühren in Rechnung zu stellen: Bei verspäteter Rückgabe: CHF 10 pro angebrochene Stunde Bei starker Verschmutzung: CHF 50. Bei verlorenem Schlüssel: CHF 30

6.8

Der Nutzer darf das Fahrrad nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters für politische Zwecke (Demonstrationen u.a.) einsetzen. Der Nutzer darf keine Veränderungen (z. Bsp. Werbetafeln, etc.) am Fahrrad vornehmen.

6.9

Das Fahrrad darf nicht veräussert, verpfändet oder mit Rechten Dritten belastet werden. Das Fahrrad darf insbesondere nicht untervermietet werden.

6.10

Die Betreiberin und die Vermieter empfehlen dem Nutzer, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen.

7.

Verhalten des Nutzers und Haftung für Schäden und Diebstahl

7.1

Der Nutzer ist gegenüber dem Eigentümer in Höhe von maximal CHF 1‘500 bei einem Diebstahl des Fahrrads und für Beschädigungen des Fahrrads während der Mietdauer verantwortlich. Die Verantwortung des Nutzers ist ausgeschlossen für Kratzer, die gewöhnliche Abnutzung, für den Einfluss der Witterung oder von Naturkräften sowie für allfälligen Gewinnausfall des Eigentümers infolge des Diebstahls oder der Fahruntauglichkeit des beschädigten Fahrzeugs. Allfällige Garantieleistungen des Herstellers oder von Dritten werden vom geschuldeten Betrag in Abzug gebracht. Bei der Reservierung kann sich der Nutzer durch den freiwilligen Abschluss einer Versicherung für Schäden und Diebstahl absichern, in diesem Fall gelten die AVB unter Buchstabe B.

7.2

Bei Unfällen und Schäden, selbst leichten Schäden am Fahrrad muss der Nutzer für den Eigentümer unverzüglich einen ausführlichen Bericht mit einer Schadenskizze anfertigen. Falls Dritte beteiligt sind, muss der Bericht deren Namen und Adressen sowie die allfälliger Zeugen und Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge enthalten. Der Bericht ist an die Betreiberin der Plattform zuhanden des Eigentümers zu senden. Der Vermieter verpflichtet sich, einen Kostenvoranschlag einzuholen und die Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten bei einem offiziellen Reparaturdienst in Auftrag zu geben.

7.3

Im Falle eines Diebstahls sind der Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie ein allfälliger Polizeibericht bei der Betreiberin zuhanden des Vermieters innerhalb von 24 Stunden bzw. bis zum nächsten offiziellen Arbeitstag nach dem Diebstahl einzureichen. Der Vermieter kann anschliessend als Eigentümer des Mietgegenstandes Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Nutzer ermächtigt die Betreiberin und den Vermieter zur Einsicht jeglicher relevanter Akten bei allen Amtsstellen.

7.4

Art. 7 Abs. 1 ist anwendbar: – falls das Fahrrad nicht innert 30 Tagen gefunden wird; – falls das Fahrrad gefunden wird, für allfällige Such- und Instandstellungskosten.

8.

Versicherungen

8.1

Die Benutzung der Fahrräder erfolgt auf eigenes Risiko.

8.2

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass er vorbehaltlich der freiwilligen Versicherung gegen Schäden und Diebstahl (AVB gemäss Buchstabe B) mit der Reservierung keinerlei Versicherungsschutz erwirbt (Haftpflicht, Unfall, für transportierte Personen und Gegenstände, usw.).

8.3

Mit seiner Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, dass er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (für Dritten zugefügte Schäden, z.B. private Haftpflichtversicherung oder Hausratsversicherung) welche für Lastfahrräder (die als leichte Motorfahrräder gelten) erforderlich ist und im Fall eines Unfalls versichert ist.

9.

Haftung der Betreiberin und der Vermieter

9.1

Die Betreiberin und der Vermieter schliessen jegliche Haftung für Schäden und Folgekosten aus, welche der Nutzer direkt oder indirekt aus der Abwicklung dieses Vertrags erleidet, es sei denn, die Schäden seien von der Betreiberin oder dem Vermieter grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.

10.

Datenschutz

10.1

Die Betreiberin richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der Daten, welche den Nutzenden betreffen, nach den Vorschriften der Schweizer Datenschutzgesetzgebung. Sie ist berechtigt, zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Abwicklung der Vertragsleistungen Personendaten zu sammeln und zu bearbeiten.

10.2

Der Nutzer ist damit einverstanden, dass seine Daten für die Durchführung, Abwicklung und Verwaltung des Nutzungsvertrages an Dritte, insbesondere an die Vermieter, weitergegeben werden können. Die Personendaten können ausserdem in aggregierter und anonymisierter Form für Auswertungen und Studien verwendet werden.

10.3

Die Fahrräder können mit einem Tracking-System ausgestattet sein, welches zu jedem Zeitpunkt die Bestimmung des Standortes ermöglicht. Diese Daten werden ausschliesslich zum Schutz gegen Diebstahl und Missbrauch sowie – in aggregierter und anonymisierter Form – zu internen Analysezwecken verwendet.

10.4

Im Übrigen gelten die speziellen Bestimmungen zum Datenschutz und Datensicherheit.

11.

Schlussbestimmungen

11.1

Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Beziehungen zu Nutzern, die diese ANB nicht einhalten (z.B. wiederholte verspätete Rückgabe des Fahrrads usw.), ohne Angabe von Gründen und ohne Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen aufzulösen.

11.2

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

11.3

Die Betreiberin ist befugt, diese ANB jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden innerhalb nötiger Frist über allfällige Änderungen per E-Mail informiert. Die Änderungen erhalten bei der nächsten getätigten Miete Rechtsgültigkeit, wenn der Nutzer bis dann keinen schriftlichen Widerspruch einreicht. Im Fall eines solchen Widerspruchs gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen findet nicht statt.

11.4

Die vorliegenden ANB unterliegen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bern.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) carvelo

1.

Vertragsparteien

Der Versicherer ist die TAS Versicherungen AG, Chemin de Blandonnet 4, 1214 Vernier/GE (nachstehend „TAS“). Der Versicherer trägt das Risiko und bearbeitet die Schadenfälle. Die Versicherungsnehmerin ist die Mobilitäts Akademie AG, Poststrasse 1, 3072 Ostermundigen (nachfolgend: „Mobilitäts Akademie“), die mit TAS einen Kollektivversicherungsvertrag zu Gunsten der Kunden von carvelo abgeschlossen hat, einer von ihr betriebenen Sharing-Plattform für die Reservierung und Nutzung von Cargo-Bikes.

2.

Versicherte Person

In der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte Person, die Kundin von carvelo ist und die „carvelo Versicherung“ über die Plattform abgeschlossen hat.

3.

Versicherte Eigenschaft

Die Person ist in ihrer Eigenschaft als Nutzerin des über die Plattform carvelo gemieteten Cargo-Bikes (nachfolgend „Fahrzeug“) versichert, als Verantwortliche gegenüber dem Eigentümer des gemieteten Fahrzeugs im Fall eines Diebstahls oder für während der Nutzung entstandene Schäden.

4.

Versicherte Schadenfälle und Leistungen

Versichert sind bis zur maximalen Versicherungssumme von CHF 1‘500.- die Ereignisse, für die die versicherte Person gemäss Ziff. 7 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen verantwortlich ist. Die Entschädigung wird direkt an die Betreiberin ausbezahlt.

5.

Kürzung der Leistungen und grobe Fahrlässigkeit

Bei grobfahrlässiger Verursachung des Schadens durch die versicherte Person behält sich TAS das Recht zur Kürzung der Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens vor.

6.

Nicht versicherte Leistungen

Die folgenden Leistungen werden von TAS nicht erbracht: a) eigene Schäden der versicherten Person und ihr geschuldete Genugtuung; b) vorbestehende Schäden am Fahrzeug; c) Schäden infolge Abnutzung, der Wetterverhältnisse oder Naturgewalten; d) Kratzer; e) Schäden, für die ein Dritter oder eine Haftpflichtversicherung aufkommen muss; f) entgangener Gewinn infolge des Diebstahls oder der Fahruntüchtigkeit des beschädigten Fahrzeugs; g) Schäden die Dritten, Mitfahrern oder transportierten Gegenständen zugeführt werden.

7.

Ausschlüsse

Es besteht keine Versicherungsdeckung für a) Schadenfälle die sich während einer mit den Nutzungsbedingungen unvereinbaren Nutzung des gemieteten Fahrzeugs ereignen; b) Schadenfälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an Raufereien oder Schlägereien; c) Schadenfälle im Zusammenhang mit der Begehung von Verbrechen und anderen vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu.

8.

Beginn und Ende der Versicherung und zeitlicher Geltungsbereich

Der Beginn der Versicherungsgarantie entspricht der Einbeziehung der versicherten Person in den Kollektivversicherungsvertrag, d.h. dem Erwerb der Versicherung durch die versicherte Person über die carvelo2go-Plattform. Ihre Gültigkeit endet mit dem Ablauf der auf der Plattform vereinbarten Mietdauer.
Die Schadenfälle sind gedeckt, falls sie sich während der vereinbarten Mietdauer ereignen.

9.

Prämie

Die Prämie wird von der Betreiberin zusammen mit dem Entgelt für die Miete eingezogen.

10.

Örtlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schadenfälle, die sich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ereignen.

11.

Anmeldung des Schadenfalls

Die versicherte Person muss den Schadenfall unverzüglich bei der Mobilitäts Akademie AG anmelden. Die versicherte Person muss den Anweisungen der Mobilitäts Akademie AG, des Kollisionskaskoversicherers und der TAS Folge leisten. Diebstähle und Vandalismus sind nur versichert, wenn sie der Polizei angezeigt wurden.

12.

Mitteilungen

Mitteilungen der TAS und der Mobilitäts Akademie AG an die versicherte Person sind gültig, wenn sie an die letzte bekannte Wohnadresse gerichtet werden. Adressänderungen sind unverzüglich der Mobilitäts Akademie AG zu melden.

13.

Pflichtverletzung

Verletzt die versicherte Person schuldhaft ihre vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, insbesondere ihre Pflicht zur Information und zur Mitwirkung ist TAS berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern oder zu kürzen. Insbesondere bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach Art. 39 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag setzt TAS der versicherten Person eine angemessene Frist für deren Erfüllung unter Androhung des Deckungsausschlusses bei Nichterfüllung.

14.

Datenschutz

Die versicherte Person ermächtigt TAS und die Betreiberin, sich die für die Erfüllung des Versicherungsvertrags und die Schadenregelung erforderlichen Daten zu beschaffen. TAS und die Betreiberin verpflichten sich, die erhaltenen Daten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz vertraulich zu behandeln. Sie sind berechtigt, Dritte mit der Bearbeitung der Daten zu diesen Zwecken zu beauftragen. Die Daten werden solange aufbewahrt wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke oder gesetzlich erforderlich ist. Telefongespräche mit TAS können zur Ausbildung und Qualitätssicherung aufgezeichnet werden. TAS ist berechtigt, alle nützlichen Informationen bei Dritten einzuholen oder amtliche Dokumente einzusehen. Die Daten können an betroffene Dritte oder ins Ausland übermittelt werden wenn dies für die Bearbeitung des Schadenfalls, die Durchsetzung von Regressforderungen durch TAS oder zur Entdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsbetrugs notwendig ist. Die versicherte Person ermächtigt TAS elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mails, Fax usw. für die Kommunikation mit ihr und anderen Parteien zu nutzen. Das Risiko, dass sich Dritte Zugang zu den übertragenen Daten verschaffen, kann nicht ausgeschlossen werden. TAS lehnt daher jede Verantwortung für den Empfang, die Kenntnisnahme, die Übertragung, das Kopieren, die Nutzung oder Manipulation durch Dritte von elektronisch übermittelten Informationen oder Daten aller Art ab.

15.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten zwischen TAS und der versicherten Person im Zusammenhang mit diesen AVB erkennt TAS die Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz der versicherten Person in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein an. Hat die versicherte Person keinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, sind die Gerichte des Kantons Bern zuständig. Hat die versicherte Person keinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, sind die Gerichte des Kantons Bern zuständig. Diese AVB unterstehen Schweizerischem Recht. Insbesondere sind die Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag anwendbar. Die besonderen Nutzungs- und Versicherungsbedingungen für SMARGO gelten für die im Rahmen des SMARGO-Pilotprojekts eingesetzten Fahrzeuge (Goupil G4, Kyburz DXS, Riksha RV1).

Besondere Bedingungen für die Nutzung (SCU) smargo

1.

Vertragsgegenstand

1.1

Die Mobilitätsakademie (nachfolgend: „Betreiberin“) bietet im Rahmen des Projekts „smargo“ einen Sharingbetrieb von leichten elektrischen Nutzfahrzeugen (nachfolgend: „Fahrzeuge“) an. Über die carvelo-App können die Fahrzeuge stundenweise analog zur bestehenden Cargobike-Flotte gebucht werden.

1.2

Die nachfolgenden besonderen Nutzungs- und Versicherungsbedingungen gelten ausschliesslich für die Vermietung von diesen Fahrzeugen. Sie enthalten Ergänzungen und Abweichungen von den allgemeinen Nutzungs- und Versicherungsbedingungen für carvelo, Ausgabe Januar 2023, die für die Nutzer anwendbar bleiben, soweit nachfolgend keine besonderen Regelungen getroffen werden.

2.

Funktionsweise von smargo

2.1

Analog zu den Cargobikes werden die Fahrzeuge von sogenannten Hosts verwaltet. Gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises händigt der Host dem Nutzer die Schlüssel des Fahrzeugs aus. Der Nutzer bringt diese pünktlich zum Abschluss der Miete dem Host zurück.

2.2

Die Hosts sind nicht für das Laden der Fahrzeuge verantwortlich. Der Nutzer ist selbst in der Pflicht, das Fahrzeug nach dem Gebrauch mittels Ladekabel wieder an die vor Ort installierte Stromversorgung anzuschliessen.

2.3

Die Mietpreise sind auf der Website ersichtlich und werden bei der Buchungsanfrage in Abhängigkeit der Mietdauer berechnet und offeriert.

3.

Registrierung

3.1

Nur Personen im Besitz des Führerausweises B haben Zugang zu den Fahrzeugen.

3.2

Vor der Buchung eines Fahrzeugs muss der erforderliche Führerausweis im Nutzerprofil von carvelo hochgeladen werden und wird von der Betreiberin überprüft. Die Überprüfung kann einen Arbeitstag dauern.

4.

Nutzung der Fahrzeuge

4.1

Wenn das Fahrzeug eine Panne hat, muss der Nutzer die Betreiberin informieren, welche die notwendigen Schritte in die Wege leitet. Die Betreiberin kann nicht für allfällige Folgeschäden (Gewinnausfall, usw.) haftbar gemacht werden.

5.

Beschädigung, Diebstahl und Versicherungen

5.1

Im Fall von Beschädigung der Fahrzeuge oder eines Diebstahls ist der Nutzer durch die folgenden, von der Betreiberin abgeschlossenen Versicherungen gedeckt:
  • Haftpflicht, ohne Selbstbehalt
  • Teilkasko, ohne Selbstbehalt
  • Kollisionskasko, Selbstbehalt CHF 1‘000.-.
Die Versicherungsbedingungen können bei Bedarf von der Betreiberin angefordert werden.

(Abweichung von Artikel 7.1, 7.4, 8.2 und 8.3 der AGBU und AGBI von carvelo, Stand April 2023)

5.2

Den Selbstbehalt CHF 1‘000.- für die Kollisionskaskoversicherung hat der Nutzer im Schadenfall zu bezahlen. Der Nutzer kann jedoch auf Basis der untenstehenden Bedingungen bei der Reservation eine fakultative Versicherung für den Selbstbehalt abschliessen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) smargo

1.

Vertragsparteien

Versicherer ist die TAS Versicherungen AG, Chemin de Blandonnet 4, 1214 Vernier/GE (nachfolgend „TAS“). Der Versicherer trägt das Risiko und bearbeitet die Schadenfälle. Die Versicherungsnehmerin ist die Mobilitäts Akademie AG, Poststrasse 1, 3072 Ostermundigen (nachfolgend auch «Betreiberin»), die mit TAS einen Kollektivversicherungsvertrag zu Gunsten der Kunden von smargo abgeschlossen hat, einer von ihr betriebenen Sharing-Plattform für die Reservierung und Nutzung von leichten elektrischen Nutzfahrzeugen (nachfolgend «Fahrzeuge»). Die Fahrzeuge sind über die Betreiberin unter anderem Kollisionskasko versichert, mit einem vom Nutzer zu tragenden Selbstbehalt von CHF 1000.-.

2.

Versicherte Person

In der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte Person, die Kundin von smarog ist und die „smargo Versicherung“ über die Plattform carvelo2go abgeschlossen hat.

3.

Versicherte Eigenschaft

Die Person ist in ihrer Eigenschaft als Nutzerin des über die Plattform carvelo2go gemieteten Fahrzeugs versichert.

4.

Versicherte Schadenfälle und Leistungen

Versichert ist bis zur maximalen Versicherungssumme von CHF 1‘000.- der vom Versicherten zu tragende Selbstbehalt der Kollisionskasko. Die Entschädigung wird direkt an die Betreiberin ausbezahlt.

5.

Ausschlüsse

Es besteht keine Versicherungsdeckung, wenn der Kollisionskaskoversicherer des Fahrzeugs die Deckung verweigert.

6.

Beginn und Ende der Versicherung und zeitlicher Geltungsbereich

Der Beginn der Versicherungsgarantie entspricht der Einbeziehung der versicherten Person in den Kollektivversicherungsvertrag, d.h. dem Erwerb der Versicherung durch die versicherte Person über die carvelo2go-Plattform. Ihre Gültigkeit endet mit dem Ablauf der auf der Plattform vereinbarten Mietdauer. Die Schadenfälle sind gedeckt, falls sie sich während der vereinbarten Mietdauer ereignen.

7.

Prämie

Die Prämie wird von der Betreiberin zusammen mit dem Entgelt für die Miete eingezogen.

8.

Örtlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Schadenfälle, die sich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ereignen.

9.

Anmeldung des Schadenfalls

Die versicherte Person muss den Schadenfall unverzüglich bei der Mobilitäts Akademie AG anmelden. Die versicherte Person muss den Anweisungen der Mobilitäts Akademie AG, des Kollisionskaskoversicherers und der TAS Folge leisten.

10.

Mitteilungen

Mitteilungen der TAS und der Mobilitäts Akademie AG an die versicherte Person sind gültig, wenn sie an die letzte bekannte Wohnadresse gerichtet werden. Adressänderungen sind unverzüglich der Mobilitäts Akademie AG zu melden.

11.

Pflichtverletzung

Verletzt die versicherte Person schuldhaft ihre vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, insbesondere ihre Pflicht zur Information und zur Mitwirkung ist TAS berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern oder zu kürzen. Insbesondere bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach Art. 39 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag setzt TAS der versicherten Person eine angemessene Frist für deren Erfüllung unter Androhung des Deckungsausschlusses bei Nichterfüllung.

12.

Datenschutz

Die versicherte Person ermächtigt TAS und die Betreiberin, sich die für die Erfüllung des Versicherungsvertrags und die Schadenregelung erforderlichen Daten zu beschaffen. TAS und die Betreiberin verpflichten sich, die erhaltenen Daten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz vertraulich zu behandeln. Sie sind berechtigt, Dritte mit der Bearbeitung der Daten zu diesen Zwecken zu beauftragen. Die Daten werden solange aufbewahrt wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke oder gesetzlich erforderlich ist. Telefongespräche mit TAS können zur Ausbildung und Qualitätssicherung aufgezeichnet werden. TAS ist berechtigt, alle nützlichen Informationen bei Dritten einzuholen oder amtliche Dokumente einzusehen. Die Daten können an betroffene Dritte oder ins Ausland übermittelt werden wenn dies für die Bearbeitung des Schadenfalls, die Durchsetzung von Regressforderungen durch TAS oder zur Entdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsbetrugs notwendig ist. Die versicherte Person ermächtigt TAS elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mails, Fax usw. für die Kommunikation mit ihr und anderen Parteien zu nutzen. Das Risiko, dass sich Dritte Zugang zu den übertragenen Daten verschaffen, kann nicht ausgeschlossen werden. TAS lehnt daher jede Verantwortung für den Empfang, die Kenntnisnahme, die Übertragung, das Kopieren, die Nutzung oder Manipulation durch Dritte von elektronisch übermittelten Informationen oder Daten aller Art ab.

13.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten zwischen TAS und der versicherten Person im Zusammenhang mit diesen AVB erkennt TAS die Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz der versicherten Person in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein an. Hat die versicherte Person keinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, sind die Gerichte des Kantons Bern zuständig. Hat die versicherte Person keinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, sind die Gerichte des Kantons Bern zuständig. Diese AVB unterstehen Schweizerischem Recht. Insbesondere sind die Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag anwendbar.
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Weihnachtspause 23.12 - 2.1.2024

Vom 23. Dezember 2023 bis zum 2. Januar 2024 machen das carvelo-Team und viele Hosts Weihnachtspause. Während dieser Zeit können keine Carvelos oder Smargos gebucht werden. Ab dem 3. Januar sind die Carvelos und Smargos wieder verfügbar und können wie gewohnt über die App gebucht werden.